Die Beratung hat zum Ziel ernährungsbedingten Erkrankungen zu heilen oder zu lindern. Dadurch fällt die Beratung unter den §43 SGB V Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation und darf nur mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und in enger Kooperation mit einem Arzt durchgeführt werden.
Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ist eine wichtige Unterlage zur Einreichung eines Kostenvoranschlags bei der Krankenkasse für eine Kostenbeteiligung sowie für den ersten Beratungsverlauf.
Für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen muss die Ernährungsberatung von einer zertifizierten Fachkraft durchgeführt werden. Als zertifizierte DGE (Deutschen Gesellschaft für Ernährung)-Ernährungsberaterin erfülle ich diese Voraussetzung, sodass meine Ernährungstherapie erstattungsfähig ist.
Zudem erfordert die Zertifizierung regelmäßige Fortbildungen, um stets auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu bleiben. Ich nehme diese Weiterbildungen mit großer Leidenschaft wahr, um meine Beratung kontinuierlich zu optimieren und Ihnen die bestmögliche Unterstützung anzubieten.
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