Die Kosten für eine Ernährungstherapie (§43 SGB V) werden in der Regel von den Krankenkassen bezuschusst. Ich helfe Ihnen gerne alles notwendige vorzubereiten. Alle Details können wir in ein kostenloses Erstgespräch durchgehen.
1. Ärztliche Empfehlung einholen
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt fest, dass eine Ernährungstherapie medizinisch sinnvoll ist und füllt eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus. Das entsprechende Formular finden sie hier:
2. Kostenvoranschlag anfordern
Ich erstelle für Sie einen individuellen Kostenvoranschlag, den Sie zusammen mit der Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
3. Antrag einreichen
Senden Sie beide Dokumente an Ihre Krankenkasse und lassen Sie sich die Höhe des Zuschusses bestätigen. Die Krankenkassen bezuschussen in der Regel fünf bis sechs Einzelberatungstermine.
4. Start der Ernährungstherapie
Sobald die Genehmigung vorliegt, beginnen wir mit Ihrer individuellen Beratung.
In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam alle offenen Punkte und bereiten die Beantragung vor.
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